Nachlassplanung
Wir unterstützen dich in allen Belangen rund um eine selbstbestimmte Nachlassplanung.
Niemand beschäftigt sich gerne mit Krankheit, Unfall oder dem eigenen Todesfall. Dennoch gehört eine geregelte Nachlassplanung zu den wichtigsten Vorsorgethemen überhaupt. Mit einem Vorsorgeauftrag, Testament oder einer Patientenverfügung stellst du sicher, dass deine Wünsche respektiert werden und deine Familie entlastet wird. Die Bergblick Finanz AG begleitet dich persönlich und verständlich bei allen wichtigen Entscheidungen rund um die Nachlass- und Vorsorgeplanung.
Beratung für die Nachlassplanung
Wir unterstützen dich dabei, deine Vorsorge und deinen Nachlass frühzeitig und nach deinen persönlichen Wünschen zu regeln. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Koordination mit Notaren oder weiteren Fachpersonen. Wir decken folgende Bereiche der Nachlassplanung ab:
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Testament
- Sorgerechtsverfügung bei Kindern
Anfrage zur Nachlassplanung
Einzelpersonen:
ab CHF 600.–
Ehepaar/Familie:
ab CHF 850.–
Alltagsfinanzen – Checkup
In einer persönlichen Beratung von 90 bis 120 Minuten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Wir sprechen über Deine Vorsorge, Dein Budget, Deine Steuerbelastung, Versicherungen und Investments, entdecken Sparpotenziale und machen offene finanzielle Risiken sichtbar. Verständlich erklärt, unabhängig beraten und mit konkreten Empfehlungen, die sich einfach in Deinen Alltag integrieren lassen.
Einzelpersonen:
CHF 365.–*
Mehrpersonen:
CHF 570.–*
*Rabatte für Bestandskunden: 7% pro Jahr bei uns bis maximal 50%
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema Nachlassplanung.
Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer dich vertreten darf, wenn du urteilsunfähig wirst in verschiedenen Bereichen wie Finanzen, Gesundheit, Entscheidungen und Kinderbetreuung. Je genauer er formuliert ist, desto klarer für die Hinterlassenen.
Der Vorsorgeauftrag betrifft rechtliche und finanzielle Entscheidungen. Die Patientenverfügung regelt medizinische Fragen.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein.
Ja. Eine Hinterlegung bei der KESB, einem Notar oder teilweise auch bei der Wohngemeinde ist möglich. Aber noch mit Zusatzkosten verbunden. Dies kann aber sehr sinnvoll sein, da eine zentrale Stelle alle Informationen hat und die Hinterbliebenen keine "Dokumenteablagen" durchforsten müssen.
Sie stellt sicher, dass medizinische Entscheidungen nach deinem persönlichen Willen getroffen werden.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach Schweizer Recht sowie auch die mögliche, verfügbare freie Quote der Erbschaft wird nach Pflichtteilen aufgeteilt.
Eine frühzeitige Regelung verhindert Konflikte, entlastet Angehörige und schafft Klarheit.
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Blogbeiträge zum Thema Nachlassplanung.
Pascal Wigert
BSc Betriebsökonomie
Lorenz Alder
MSc Business Administration i.A.
Jonas Ris
Finanzberater, VBV
Nikica Georgievski
Finanzberater, VBV
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