Steuern und Budget
Wir verhelfen dir zu einer besseren Übersicht über deine Finanzen. Damit auch wirklich kein Sparpotenzial ungenutzt bleibt.
Mit unserer ganzheitlichen Finanzberatung verschaffst du dir einen klaren Überblick über deine Finanzen. Gemeinsam analysieren wir deine Einnahmen und Ausgaben, planen dein Budget und unterstützen dich bei deinen Steuern – damit kein Sparpotenzial ungenutzt bleibt. Wer seine Finanzen im Griff hat, spart nicht nur Zeit, sondern oft auch bares Geld. Wir zeigen dir alltagsnahe Lösungen, die einfach umsetzbar sind und langfristig für mehr finanzielle Sicherheit sorgen.
Steueroptimierung
Allein das optimierte Ausfüllen der Steuererklärung kann jährlich zu Einsparungen von mehreren Hundert Franken führen. Je umfangreicher und komplexer die eigene Vermögens- und Einkommenssituation dabei ist, desto grösser ist oftmals das Sparpotential. Aber auch bei einer verhältnismässig einfachen Ausgangslage gibt es meist Verbesserungspotential. Die Optimierung der eigenen Steuern ist also durchaus sinnvoll und deckt oft ungeahnte Sparpotenziale auf.
Grundtarif U25:
ab CHF 120.–*
Einzelpersonen:
ab CHF 150.–*
Ehepaar:
ab CHF 200.–*
*Zusatzaufwände wie Besitz Eigenheim und Belege, Wertschriften und Wertanlagen, Erbschafts-, Schenkungs- oder und Weiteres werden nach Aufwand abgerechnet (CHF 150-180.–/h).
Budgetplanung
Um sich seiner Einnahmen und Ausgaben besser bewusst zu werden, ist es sinnvoll, ein ganzheitliches Budget zu erstellen. Dadurch erkennt man, wo die eigenen Einkommensquellen liegen und woraus sich seine Ausgaben zusammensetzen. Anhand eines Budgets lässt sich das eigene Ausgabeverhalten analysieren, was wiederum Rückschlüsse auf mögliche Sparpotenziale zulässt.
Budgetberatung 60 Minuten
CHF 180.–*
*Abrechnung nach Aufwand (CHF 150-180.–/h).
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema Steuern & Budget.
Die Angaben müssen immer korrekt, aktuell und vollständig sein. Auf keinen Fall sollten Vermögenswerte oder Einkünfte verheimlicht werden. Eine Hilfestellung, damit nichts vergessen geht, kann hier unsere Checkliste bieten.
Dies kann nur nach einer genauen Analyse der jeweiligen Steuersituation gesagt werden. Entsprechend empfiehlt sich in dieser Situation eine Beratung. Oftmals können aber bereits durch einfache Korrekturen in der Steuererklärung gewisse Steuererleichterungen geschaffen werden. Möglichkeiten zur zusätzlichen Steueroptimierung können im persönlichen Gespräch ermittelt werden.
Mit einem durchdachten Budgetplan hat man seine Einnahmen und Ausgaben zumeist gut im Griff. Zudem gibt einem dieser auch Auskunft über das eigene Ausgabeverhalten und zeigt mögliche Sparpotential auf. Wird das Budget auch in regelmässigen Abständen aktualisiert, bietet dieses eine gute Grundlage für das Verständnis der eigenen finanzielle Situation.
Grundsätzlich raten wir davon ab sich mit einem Kleinkredit zu verschulden. Vor allem wenn das Geld anschliessend für Konsumgüter ausgegeben wird, ist es keine gute Option. Sollte es allerdings doch mal zu einem finanziellen Engpass kommen, kann ein Kleinkredit eine Lösung sein. Aber auch nur dann, wenn man Gewissheit hat, dass der Kredit fristgerecht zurückbezahlt werden kann. In allen anderen Fällen ist es nicht sinnvoll sich mit einem Kleinkredit zu verschulden.
Home-Office-Abzüge sind nicht sehr häufig in den Steuererklärungen zu finden. Grund dafür ist, dass die ohnehin bereits gewährte Pauschale für Berufsausgaben dafür geopfert werden muss. Je nach Kanton und Einkommen kann es sein, dass die Pauschale einen allfälligen Home-Office-Abzug gar übersteigt. Selbst wenn der Abzug höher liegt, ist zu beachten, dass für die Zeit im Home-Office auch keine Abzüge für Fahrtkosten oder auswärtige Verpflegung in Abzug gebracht werden können.
Aus- und Weiterbildungskosten können zum Abzug gebracht werden. Welche Kosten genau in diese Kategorie fallen, ist im Einzelfall zu prüfen. In einigen Kantonen gibt es selbst ohne effektiv entstandene Kosten die Möglichkeit, eine Pauschale geltend zu machen (z. B. Kanton SG CHF 400/Jahr).
Einkommen aus Nebenerwerb sind genauso zu versteuern, wie Einkommen aus der Haupterwerbstätigkeit. Je nach Kanton kann für die Berufsausgaben aus Nebenerwerb eine zusätzliche Pauschale geltend gemacht werden.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat der Individualbesteuerung zugestimmt. Spätestens ab 1. Januar 2032 wird jede Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert. Bis dahin passen Bund und Kantone ihre Gesetze und Steuertarife schrittweise an.
Mit der Individualbesteuerung wird jede Person einzeln besteuert – unabhängig davon, ob sie verheiratet ist oder nicht. Für Ehepaare mit zwei ähnlichen Einkommen kann dies oft zu einer tieferen Steuerbelastung führen. Familien mit Kindern oder Ehepaare mit nur einem Haupteinkommen könnten hingegen je nach Situation auch höhere Steuern bezahlen. Für Konkubinatspaare ändert sich in der Regel wenig, da sie bereits heute separat besteuert werden. Welche Auswirkungen die Reform im Einzelfall hat, hängt von Einkommen, Vermögen, Kindern und dem Wohnkanton ab. Eine frühzeitige Steuerplanung hilft, die persönliche Situation rechtzeitig zu optimieren.
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