Pensionsplanung
Damit deine Zukunft nicht dem Zufall überlassen wird.
Die Pensionierung markiert einen neuen Lebensabschnitt – mit mehr Freiheit, aber auch neuen finanziellen Herausforderungen. Wer frühzeitig plant, schafft Sicherheit, erhält den gewohnten Lebensstandard und nutzt steuerliche Vorteile optimal aus. Die Bergblick Finanz AG begleitet dich persönlich und verständlich bei allen Fragen rund um Altersvorsorge, AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Vermögensplanung im Ruhestand.
Finanzielle Sicherheit im Alter schaffen
Pensionsplanung SAC Hütte
Viele Menschen unterschätzen die Einkommenslücke nach der Pensionierung. AHV und Pensionskasse reichen oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard langfristig zu sichern. Wir analysieren gemeinsam deine aktuelle Situation und entwickeln eine individuelle Strategie für deine Zukunft.
Analyse deiner AHV- und Pensionskassenleistungen
Berechnung möglicher Einkommenslücken
Steueroptimierung vor und nach der Pensionierung
Grundtarif U25:
ab CHF 120.–*
Einzelpersonen:
ab CHF 150.–*
Ehepaar:
ab CHF 200.–*
*Zusatzaufwände wie Besitz Eigenheim und Belege, Wertschriften und Wertanlagen, Erbschafts-, Schenkungs- oder und Weiteres werden nach Aufwand abgerechnet (CHF 180.–/h).
Dein Budget im Griff
Budgetplanung
Um sich seiner Einnahmen und Ausgaben besser bewusst zu werden, ist es sinnvoll, ein ganzheitliches Budget zu erstellen. Dadurch erkennt man, wo die eigenen Einkommensquellen liegen und woraus sich seine Ausgaben zusammensetzen. Anhand eines Budgets lässt sich das eigene Ausgabeverhalten analysieren, was wiederum Rückschlüsse auf mögliche Sparpotenziale zulässt.
Budgetberatung 60 Minuten
CHF 180.–*
*Abrechnung nach Aufwand (CHF 180.–/h).
Alltagsfinanzen – Checkup
In einer persönlichen Beratung von 90 bis 120 Minuten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Wir sprechen über Ihre Vorsorge, Ihr Budget, Ihre Steuerbelastung, Versicherungen und Investments, entdecken Sparpotenziale und machen offene finanzielle Risiken sichtbar. Verständlich erklärt, unabhängig beraten und mit konkreten Empfehlungen, die sich einfach in Ihren Alltag integrieren lassen.
Einzelpersonen:
CHF 365.–
Einzelpersonen:
CHF 570.–
Bergblick-Wegweiser
Jede Lebensphase bringt neue finanzielle Fragen mit sich. In der Bergblick Wegweiser-Beratung stehen deshalb nicht Produkte im Mittelpunkt, sondern Ihre aktuelle Situation. Ob Lehrbeginn, erste Wohnung, Familiengründung, Hauskauf, Selbständigkeit, Scheidung, Pension, Erbschaft oder Nachlass – wir zeigen Ihnen, welche finanziellen Themen jetzt wichtig sind und wie Sie gut vorbereitet die nächsten Schritte gehen.
kostenloses Erstgespräch
Offerte / Stundenschätzung nach Aufwand
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema Steuern & Budget.
Die Angaben müssen immer korrekt, aktuell und vollständig sein. Auf keinen Fall sollten Vermögenswerte oder Einkünfte verheimlicht werden. Eine Hilfestellung, damit nichts vergessen geht, kann hier unsere Checkliste bieten.
Bis zur Heirat wird jede Person selbständig besteuert, auch wenn bereits eine Lebensgemeinschaft besteht. Ist man verheiratet, ist nur noch eine Steuererklärung für beide Personen einzureichen. Je nach Arbeitssituation kann sich dies positiv oder negativ auf die Steuersituation auswirken. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Dies kann nur nach einer genauen Analyse der jeweiligen Steuersituation gesagt werden. Entsprechend empfiehlt sich in dieser Situation eine Beratung. Oftmals können aber bereits durch einfache Korrekturen in der Steuererklärung gewisse Steuererleichterungen geschaffen werden. Möglichkeiten zur zusätzlichen Steueroptimierung können im persönlichen Gespräch ermittelt werden.
Mit einem durchdachten Budgetplan hat man seine Einnahmen und Ausgaben zumeist gut im Griff. Zudem gibt einem dieser auch Auskunft über das eigene Ausgabeverhalten und zeigt mögliche Sparpotential auf. Wird das Budget auch in regelmässigen Abständen aktualisiert, bietet dieses eine gute Grundlage für das Verständnis der eigenen finanzielle Situation.
Grundsätzlich raten wir davon ab sich mit einem Kleinkredit zu verschulden. Vor allem wenn das Geld anschliessend für Konsumgüter ausgegeben wird, ist es keine gute Option. Sollte es allerdings doch mal zu einem finanziellen Engpass kommen, kann ein Kleinkredit eine Lösung sein. Aber auch nur dann, wenn man Gewissheit hat, dass der Kredit fristgerecht zurückbezahlt werden kann. In allen anderen Fällen ist es nicht sinnvoll sich mit einem Kleinkredit zu verschulden.
Home-Office-Abzüge sind nicht sehr häufig in den Steuererklärungen zu finden. Grund dafür ist, dass die ohnehin bereits gewährte Pauschale für Berufsausgaben dafür geopfert werden muss. Je nach Kanton und Einkommen kann es sein, dass die Pauschale einen allfälligen Home-Office-Abzug gar übersteigt. Selbst wenn der Abzug höher liegt, ist zu beachten, dass für die Zeit im Home-Office auch keine Abzüge für Fahrtkosten oder auswärtige Verpflegung in Abzug gebracht werden können.
Aus- und Weiterbildungskosten können zum Abzug gebracht werden. Welche Kosten genau in diese Kategorie fallen, ist im Einzelfall zu prüfen. In einigen Kantonen gibt es selbst ohne effektiv entstandene Kosten die Möglichkeit, eine Pauschale geltend zu machen (z. B. Kanton SG CHF 400/Jahr).
Einkommen aus Nebenerwerb sind genauso zu versteuern, wie Einkommen aus der Haupterwerbstätigkeit. Je nach Kanton kann für die Berufsausgaben aus Nebenerwerb eine zusätzliche Pauschale geltend gemacht werden.
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